Grundschule Engelsberg
Sicherer Schulbetrieb durch normkonforme Brand- und Alarmierungsplanung
Problem des Kunden:
Die Gemeinde Engelsberg beauftragte eine Heizungs- und Sanitärfachplanung mit der Planung einer neuen Brand- und Alarmierungsanlage. Diese hatte jedoch keine fachliche Qualifikation im Bereich Brandschutz und beauftragte ein Drittunternehmen. Die von dort gelieferte Ausführungsplanung war nicht prüffähig, nicht normgerecht (HOAI, VDI 6026) und nicht umsetzbar. Zudem war die bestehende Anlage technisch außer Betrieb – die Sicherheit der Kinder war nicht gewährleistet.
Branche:
Öffentliche Auftraggeber / Bildungswesen (Grundschule)
Standort:
Gemeinde Engelsberg, Landkreis Traunstein (Bayern)
Erbrachte Dienstleistungen:
- Vor-Ort-Begehung und vollständige Analyse der IST-Situation
- Überarbeitung der mangelhaften Planung nach HOAI und VDI 6026
- Erstellung eines normkonformen Brand- und Alarmierungskonzepts
- Entwicklung einer prüffähigen Brandfallmatrix
- Abstimmung mit Schulträger, Planungsbeteiligten und Sachverständigen
Schlüsselmaßnahmen:
- Schnelles Eingreifen, um sicherheitskritische Lücke zu schließen
- Normkonforme Neuplanung zur Sicherstellung der Funktion und Genehmigung
- Lösungsorientierte Kommunikation mit nicht fachkundigen Planern
- Evakuierungssicherheit wiederhergestellt durch technische Maßnahmen
Ergebnisse:
- Mängelfreie Abnahme durch den Sachverständigen
- Normgerechte und zukunftssichere Brand- und Alarmierungsanlage
- Evakuierungskonzept erfolgreich umgesetzt, inkl. Überarbeitung von Flucht- und Rettungswegen
- Positives Feedback der Gemeinde Engelsberg
- Wegweisende Referenz für weitere kommunale Bildungsprojekte
Vorher:
Fehlende Fachkompetenz in der Planung, veraltete oder nicht funktionierende
Alarmierungstechnik, keine Genehmigungsfähigkeit, potenzielle Gefahr für Schüler und Personal.
Nachher:
Zuverlässige, normgerechte Brand- und Alarmierungslösung mit vollständiger Dokumentation, hohe Sicherheit im Schulalltag und zufriedene Projektbeteiligte – eine Schule, auf die sich alle Beteiligten verlassen können.
