Skip to main content
+49 8631 18320-10

Unser Youtube- Kanal:


auf unseren Youtubekanalerhalten Sie wertvolle Tipps und Tricks rund um Ihre Brandmeldeanlage.

Wichtige Normen und Vorschriften für Brandmeldeanlagen


Sicherheit beginnt mit Klarheit über die geltenden Regeln.

Hier finden Sie die wichtigsten Normen, Richtlinien und technischen Vorschriften rund um die Planung, Errichtung und Wartung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 sowie angrenzende Bereiche der VDE 0833 und VdS 2095.


Diese Übersicht richtet sich an Betreiber, Elektrofachbetriebe und Planer, die rechtssicher und effizient im Brandschutz agieren möchten. 

Je nach Gebäudeart und Nutzung sowie lokalen Bauvorschriften müssen weitere relevante Normen und Regelwerke beachtet werden. Daher ist untenstehende Auflistung nicht vollständig!

Seniorenheime & Pflegeheime

Anzuwendende Normen für Brandmeldeanlagen:

Muster-Heimbauverordnung (MHV) bzw. landesspezifische HeimBauV.
Sonderbau-Richtlinie / Pflegeheimrichtlinie (z. B. in Bayern: Bekanntmachung des StMB, 2019).
DIN 14675 – Brandmeldeanlagen (Pflicht).
DIN VDE 0833-1/-2 – Gefahrenmeldeanlagen (Pflicht).
DIN VDE 0833-4 – Sprachalarmierung, falls gefordert.
SPrüfV – Prüfpflichten durch Sachverständige.

MLAR – Leitungsanlagenrichtlinie für Funktionserhalt.

Praxis: Pflege- und Seniorenheime sind immer SonderbautenBrandmeldeanlage mit Feuerwehr-Aufschaltung Pflicht.
Zusätzlich oft gefordert: akustische und optische Alarmierung, Sprachalarmierung (SAA) und Brandfallmatrix.

Behinderteneinrichtungen

Anzuwendende Normen für Brandmeldeanlagen:

Sonderbauvorschriften: Heimmindestbauverordnung (HeimMindBauV) oder landesspezifische Regelungen.
DIN 14675 + DIN VDE 0833-1/-2 – Pflicht, wenn Aufschaltung zur Feuerwehr gefordert wird.
DIN VDE V 0826-2 – für kleinere Einrichtungen, wenn keine Aufschaltung erforderlich ist.
VdS 2095 – ergänzende Planungsrichtlinie.

DIN 18040-1 – Barrierefreies Bauen (Einbindung von Alarmierungseinrichtungen).

Praxis: Da hier meist evakuierungsbedürftige Personen betroffen sind, wird fast immer eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 gefordert.

Ggf. mit Sprachalarmierungssystem (SAA) nach DIN VDE 0833-4.

Schulen, Hochschulen, Universitäten, Weiterbildungsinstitute

Anzuwendende Normen für Brandmeldeanlagen:
Bauordnungsrecht (Landesbauordnung + Schulbaurichtlinie des Bundeslands)
→ Meist Sonderbau nach § 54 MBO, da „Versammlungsstätten“ oder „Einrichtungen für Unterricht“.
DIN 14675 (Teil 1 & 2) – Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen.
MLAR – Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (für Kabelverlegung / Funktionserhalt).
DIN VDE 0833 Teil 1 & 2 – Gefahrenmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen.
VdS 2095 – Richtlinien für Planung und Einbau von Brandmeldeanlagen.

SPrüfV – Verordnung über Prüfungen technischer Anlagen in Sonderbauten (z. B. Bayern, NRW etc.).​

Praxis: Bei Schulen und Hochschulen wird fast immer eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 gefordert – in der Regel mit Feuerwehr-Aufschaltung.

Kindergärten und Kindertagesstätten

Anzuwendende Normen für Brandmeldeanlagen:

DIN VDE V 0826-2 (Vornorm) – Brandwarnanlagen für kleine Sonderbauten.
DIN VDE 0833 Teil 1 & 2 – Grundlegende Anforderungen an Gefahrenmeldeanlagen.
MLAR – Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (für Kabelverlegung / Funktionserhalt).

Landesbauordnung (LBO) + ggf. Sonderbauvorschrift Kita / KiTa-Richtlinie

Praxis: Kindertagesstätten gelten nicht zwingend als Sonderbau (je nach Größe und Bundesland). 

Wenn keine Aufschaltung gefordert ist, kann eine Brandwarnanlage nach DIN VDE V 0826-2 eingesetzt werden. 

→ Häufige Lösung: Brandwarnanlage als interne Alarmierung.

Handel und Gewerbe

Anzuwendende Normen für Brandmeldeanlagen:

Verkaufsstättenverordnung (VkVO) – für Verkaufsflächen > 800 m².
DIN 14675 + DIN VDE 0833-1/-2 – Pflicht bei Sonderbaucharakter oder Aufschaltung.
VdS 2095 – Planung und Einbau von Brandmeldeanlagen.

MLAR / LBO / SPrüfV – ergänzende Anforderungen

Praxis: Bei Verkaufsstätten, Bürogebäuden und Dienstleistungszentren wird eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 gefordert, wenn die Größe oder Nutzung ein erhöhtes Risiko darstellt. Kleinere Gewerbeeinheiten können mit einer Brandwarnanlage nach VDE V 0826-2 abgesichert werden.

Industrie und Produktionsbetriebe

Anzuwendende Normen für Brandmeldeanlagen:

DIN 14675 + DIN VDE 0833-1/-2 – Grundlage für Brandmeldeanlagen.
VdS 2095 / VdS CEA 4007 – Richtlinien für industrielle Brandschutzsysteme.
ASR A2.2 – Maßnahmen zum Brandschutz am Arbeitsplatz.

SPrüfV / MLAR / LBO – rechtliche Grundlagen und Funktionserhalt.

Praxis: Bei Industrie- und Produktionsstätten hängt die Pflicht von Gefährdungspotenzial, Versicherungsvorgaben und Nutzung ab. 

Ab bestimmten Größen oder Brandlasten wird eine Brandmeldeanlage mit Feuerwehr-Aufschaltung vorgeschrieben. 

In kleineren Produktionsstätten kann eine Brandwarnanlage ausreichend sein.

Museen und Ausstellungsgebäude

Anzuwendende Normen für Brandmeldeanlagen:

Landesbauordnung (LBO) + Sonderbauvorschriften für Versammlungsstätten
DIN 14675 + DIN VDE 0833-1/-2 – Pflicht, da öffentliche Gebäude mit Personenverkehr.
VdS 2095 – Richtlinie für Planung und Einbau von Brandmeldeanlagen.
DIN EN 54-Reihe – Produktnormen für Brandmeldesysteme.
MLAR / LAR – Funktionserhalt der elektrischen Leitungsanlagen.
SPrüfV – Prüfpflicht für sicherheitstechnische Anlagen (z. B. Bayern, NRW, Hessen).​

Praxis: Museen gelten baurechtlich als Sonderbauten nach § 54 MBO und sind in der Regel auflagepflichtig. Eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 mit Feuerwehr-Aufschaltung ist verpflichtend, oft in Kombination mit Ansaugrauchmeldern oder Linienförmigen Rauchmeldern zum Schutz empfindlicher Exponate.

In großen Museen wird zusätzlich eine Sprachalarmierung (SAA) nach DIN VDE 0833-4 gefordert, um Besucher gezielt evakuieren zu können.

Einkaufszentren und große Verkaufsstätten

Anzuwendende Normen für Brandmeldeanlagen:

Verkaufsstättenverordnung (VkVO) oder landesspezifische Sonderbauverordnung.
DIN 14675 + DIN VDE 0833-1/-2 – Pflicht, da Sonderbau mit hoher Personenzahl.
VdS 2095 – Richtlinie für Planung und Einbau von Brandmeldeanlagen.
DIN VDE 0833-4 – Sprachalarmierungsanlagen (SAA).
MLAR / LBO / SPrüfV – Leitungsanlagenrichtlinie, Bauordnung und Prüfverordnung.

DIN EN 54-Reihe – Normen für Melder, Zentralen und Alarmierungskomponenten​

Praxis: Einkaufszentren sind Versammlungsstätten und Sonderbauten nach § 54 MBO. Eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 mit Feuerwehr-Aufschaltung ist zwingend erforderlich. Aufgrund der hohen Besucherzahl ist auch eine Sprachalarmierung (SAA) nach DIN VDE 0833-4 Standard. Zusätzlich gelten oft versicherungstechnische Auflagen (VdS-konform) und Sonderlösungen für Rauch- und Wärmeabzug.

Geschützter Kundenbereich:

  • Einweisungsvideos
  • Bestandsdokumentation
  • Wartungsprotokolle
  • Ticketsystem
  • Onlinekurse
Login  Mitglieder- plattform
Telefon
E-Mail

Gratis-Beratung

FAQ

Was wird benötigt, um in Deutschland Brandmeldeanlagen zu bauen und zu betreiben?

Zertifizierung nach DIN 14675, Nachweis über Fachkompetenz, produktzertifizierte Systeme, Dokumentation und Abnahme – Mit uns als Partner profitieren Sie von unserer Zertifizierung, Erfahrung und Umsetzung, auch wenn Sie selbst nicht die Voraussetzungen erfüllen

Was ist, wenn bei uns schon ein Wartungsvertrag besteht?

Kein Problem. Wir analysieren die bestehende Leistung, zeigen Einsparpotenziale auf und begleiten den Umstieg auf Wunsch nahtlos – oder ergänzen Ihre aktuelle Lösung sinnvoll

Können wir einzelne Leistungen (z. B. nur Planung oder nur Wartung) buchen?

Ja. Wir bieten volle Flexibilität. Sie können einzelne Module oder den Komplettservice buchen – ganz nach Bedarf.

Wie läuft eine Zusammenarbeit ab

In der Regel starten wir mit einer Analyse Ihrer bestehenden Anlage. Danach erhalten Sie ein klares Konzept mit konkreten Optimierungsansätzen, Kosten und Fahrplan.

Unterstützt ESAH auch bei Ausschreibungen?

Ja. Besonders für Bauherren und Elektrofirmen erstellen wir passende Unterlagen, helfen bei der Kalkulation und stärken Ihre Wettbewerbsfähigkeit

Was passiert im Störungsfall?

Sie haben einen direkten Ansprechpartner – keine Hotline. Wir kümmern uns schnellstmöglich um die Analyse und Behebung, vor Ort oder per Fernzugriff

Unsere aktuelle Lösung ist günstiger

Das ist verständlich – auf den ersten Blick zählen oft nur die direkten Kosten. Was viele nicht sehen: Die größten Kostenfaktoren bei Brandmeldeanlagen entstehen nach der Installation – durch:

  • zu häufige Wartungseinsätze, 
  • unnötige Instandsetzungen, 
  • Fehlalarme oder 
  • schlecht geplante Erweiterungen.

Wir helfen Ihnen dabei, die Gesamtkosten deutlich zu senken – nicht nur beim Einkauf, sondern über den gesamten Lebenszyklus der Anlage hinweg. Viele Kunden dachten anfangs auch, ihre Lösung sei günstiger – bis wir gemeinsam die echten Zahlen angeschaut haben.

Wir haben in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht.

Das hören wir leider nicht zum ersten Mal – gerade bei Brandmeldeanlagen ist die Enttäuschung oft groß: unklare Leistungen, versteckte Kosten, fehlende Ansprechpartner. Unsere Herangehensweise ist anders: 

  • 100 % transparent, 
  • zertifiziert 
  • mit persönlicher Betreuung – vom ersten Gespräch bis zur letzten Schraube.

 Wenn Sie möchten, schauen wir uns einfach mal unverbindlich Ihre aktuelle Situation an – und Sie entscheiden danach, ob wir Ihre Erwartungen übertreffen können.

Macht es auch Sinn, wenn wir schon einen Partner haben?

Das ist super – zufriedene Partnerschaften sind wertvoll. Viele unserer Kunden waren vorher auch zufrieden – bis sie gesehen haben, wie viel mehr möglich ist. Wir verstehen uns nicht als Ersatz, sondern als Option für:
  • Entlastung bei Spitzen 
  • Optimierung von Kosten,
  •  oder gezielte Unterstützung bei speziellen Themen wie Fehlalarmreduktion oder Anlagenerweiterung.
 Vielleicht lohnt sich ein neutraler Blick von außen – ganz ohne Risiko.

Macht es wirklich Sinn, mit einem externen Partner zusammenzuarbeiten – kann ich das nicht selbst machen?

  • Selbstbezichtigende Methode 
  • Regelmäßige Schulung, Zertifizierung 
  • ständig ändernde Kompatibilitäten

Jetzt Termin vereinbaren